CDU Stadtverband Sinzig

Stellungnahme zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in Sinzig

18. Juli 2023

Der Stadtrat hat in einer seiner letzten Sitzungen die Einführung einer Satzung beschlossen, welche die Erhebung wiederkehrender Beiträge zur Finanzierung des Straßenausbaus in Sinzig regelt. Die Aufwendungen für den Ausbau von Straßen und Plätzen sollen zukünftig also nicht mehr durch Einmalbeiträge (der jeweiligen Anlieger) finanziert werden, sondern durch Beiträge, die von den Anwohnern in einem Abrechnungsbezirk (in Sinzig wird es hierzu zwei geben, sowie die Ortsteile Bad Bodendorf, Franken, Koisdorf, Löhndorf, Westum) zu zahlen sind. Wiederkehrende Beiträge bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Verwaltung die tatsächlich in einem Jahr getätigten Aufwendungen auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Bei der Berechnung der Umlage wird die Grundstücksgröße berücksichtigt.
Die Umstellung der Finanzierung erfolgt, da die von SPD, Grüne und FDP getragene Landesregierung in 2020 die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (mit Wirkung spätestens ab dem 01.01.2024) beschlossen hat.
Die Stadt Sinzig ist demnach ihren durch Landesgesetz vorgeschriebenen Aufgaben nachgekommen, die Systemumstellung mittels Einführung einer Satzung zu vollziehen. Dabei wurde die rückwirkende Einführung ab dem 01.01.2023 beschlossen. Hierzu hatte die Verwaltung auf Nachfrage im Rat mitgeteilt, dass in 2023 keine umzulegenden Ausbaubeiträge anfallen; die rückwirkende Einführung zum 01.01.2023 hat verwaltungstechnische Gründe.
Die Thematik wiederkehrender Beiträge ist in den Ausschüssen bzw. im Rat mehrfach diskutiert worden. Es wurde von Seiten der CDU Fraktion in den Diskussionen festgestellt, dass das System Ungerechtigkeiten enthält. Entgegen geäußerter Meinungen zählt die Umlegung des Aufwandes für eine sicherlich sinnvolle Sanierung der Barbarossastraße nicht hierzu. Die Barbarossastraße ist eine Landesstraße und somit wäre der Aufwand für eine Sanierung nicht bei der Ermittlung wiederkehrender Beiträge für (einen der beiden Abrechnungsbezirke in) Sinzig zu berücksichtigen, sondern ist vom Land zu tragen. Anders ist es bei ggf. anfallenden Aufwendungen für die ebenfalls sinnvolle Sanierung der Bürgersteige in der Barbarossastraße; diese Aufwendungen würden im Abrechnungsbezirk umgelegt.
Fraglich ist, ob es gerecht ist, dass z.B. Anwohner im Herrental oder im Assessorenweg Ausbaubeiträge für den Dreifaltigkeitsweg im Abrechnungsbezirk Sinzig-Kernstadt und Nord bezahlen müssen, während Anwohner in dem zweiten Abrechnungsbezirk in Sinzig-Ost und in den Stadtteilen, die alle jeweils einen eigenen Abrechnungsbezirk darstellen, hier außen vor bleiben. Dabei wird der Dreifaltigkeitsweg sicherlich von vielen Einwohnern aller Stadtteile genutzt, die ihre Kinder zu den Schulen bringen. Es ist fairerweise anzumerken, dass auch aufgrund dieser Tatsache der von der Stadt zu tragende Teil der wiederkehrenden Beiträge im Abrechnungsbezirk, in dem der Dreifaltigkeitsweg liegt, höher ist als in den anderen Abrechnungsbezirken.
Die Abgrenzung der Abrechnungsbezirke wurde mehrfach diskutiert. Die Verwaltung hat dargelegt, dass die Bildung von 2 Abrechnungsbezirken in Sinzig und der Behandlung der Stadtteile jeweils als ein Abrechnungsbezirk vor dem Hintergrund bestehender Rechtsprechung die höchste Rechtssicherheit verspricht. Dies bleibt sicherlich abzuwarten.
Die CDU Stadtratsfraktion Sinzig hat der Einführung der Satzung zugestimmt, weil sie in den Sitzungen zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Verwaltung die durch die bestehenden Landesgesetze vorgegebenen Regelungen ordnungsgemäß umsetzt.
Die bestehenden Ungerechtigkeiten sind systembedingt und daher wird sich die CDU in Rheinland-Pfalz dafür einsetzen, dass das durch Landesgesetze eingeführte Abrechnungssystem der wiederkehrenden Beiträge wieder abgeschafft wird. Die Forderung nach der Abschaffung des Systems der wiederkehrenden Beiträge ist Bestandteil des CDU Programms für die Kommunalwahl 2024.

Franz Hermann Deres, CDU Sinzig

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