Regierungsfraktionen haben im Landtag Antrag der CDU-Landtagsfraktion für mehr Qualität in den Kitas abgelehnt

26. Februar 2019

Der Regierungsentwurf zur Novellierung des Kindertagesstättengesetzes hat auch im Kreis Ahrweiler für große Verunsicherung und viel Kritik von Erzieherinnen und Erziehern, Eltern und Trägern gesorgt. Mit einem Parlamentsantrag hat sich die CDU-Landtagsfraktion in der zurückliegenden Landtagssitzung für eine grundlegende Überarbeitung eingesetzt. Der Rechtsanspruch auf Betreuung muss mit einem Rechtsanspruch auf Qualität verbunden werden, berichten die örtlichen Abgeordneten Horst Gies und Guido Ernst der CDU-Landtagsfraktion. „Keine Kita darf künftig schlechter dastehen als jetzt. Im Gegenteil: Ziel muss sein, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.

„Was die Landesregierung vorgelegt hat, ist enttäuschend. Dieser Entwurf einer Gesetzesnovelle wurde als Zukunftsvision angepriesen, bildet aber die vielen neuen Aufgaben der Kindertagesstätten nicht adäquat ab. Im Gegenteil – teilweise verschlechtern sich sogar die bisherigen Standards. Auch die Arbeit der Kindertagesstätten im Kreis Ahrweiler hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten erheblich verändert. Sie sind nicht mehr nur Betreuungseinrichtungen, sondern werden zu Recht als wichtiger Teil der Bildungskette unserer Kinder begriffen. Nicht zuletzt sind mit den Themen Inklusion, Integration oder auch Sprachförderung wichtige Aspekte hinzugekommen. Diese Entwicklung muss Eingang in ein modernes Kindertagesstättengesetz finden. Leider ist dies nicht oder nur unzureichend geschehen.“

„Wir haben die Anregungen aus den Gesprächen mit unseren Erzieherinnen, Eltern und Kita-Trägern mit nach Mainz genommen. Diese Berichte aus der Praxis waren die Grundlage eines Antrages unserer Fraktion“, so die örtlichen Abgeordneten Ernst und Gies der CDU-Landtagsfraktion, „Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Betreuungsrelation, für eine rechtlich verbindliche auskömmliche Finanzierung, für eine Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher, für eine bessere Einbindung der Eltern und insgesamt für eine deutliche Qualitätssteigerung aus. Vollkommen offen geblieben ist, welche Änderungen die Landesregierung am vorliegenden Gesetzentwurf vornehmen will und wann ein neuer Entwurf vorliegen wird.“

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