Christian Baldauf / Dr. Helmut Martin: Unterstützung unseres Mittelstandes ist die soziale Gerechtigkeitsfrage – Erhalt von Arbeitsplätzen erfordert mehr Direktzahlungen statt Krediten, die neue Belastungen schaffen
Christian Baldauf, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, und Dr. Helmut Martin, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, haben gestern in einem Video-Pressegespräch die Überlegungen der CDU-Landtagsfraktion zur Unterstützung der mittelständischen Betriebe in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Nachtragshaushalts vorgestellt. Dringend notwendig zur Gewährleistung von Liquidität sei der Ausbau von Direktzahlungen ohne Rückzahlungsverpflichtung, so Baldauf und Dr. Martin:
„Angesichts der gewaltigen Herausforderungen, die nun zu bewältigen sind, müssen wir alle an einem Strang ziehen und jetzt endlich über einen Nachtragshaushalt die rheinland-pfälzische Wirtschaft stützen und dazu die umfangreichen vom Bund zur Verfügung gestellten Hilfsmaßnahmen durch ein eigenes Landespaket ergänzen. Wir werden dem Haushaltsentwurf der Landesregierung zustimmen, halten aber weitergehende Maßnahmen des Landes für dringend notwendig, die wir heute zur Abstimmung stellen werden. Dafür werben wir um Zustimmung bei den Regierungsfraktionen.
Liquidität ohne zusätzliche Verschuldung ist in dieser dramatischen Situation für viele Betriebe unserer mittelständisch geprägten Wirtschaft eine Überlebensfrage. Auf dem Spiel stehen Hunderttausende Arbeitsplätze und damit Existenzen und Perspektiven, nicht zuletzt von Familien mit Kindern. Hier stellt sich eine soziale Gerechtigkeitsfrage enormen Ausmaßes, die wir jetzt beantworten müssen.
Aus unserer Sicht sind die dazu im Nachtragshaushalt geplanten Maßnahmen und veranschlagten Mittel nicht ausreichend. Darlehen allein helfen nicht weiter, weil sie neue Belastungen schaffen, die dann nach Bewältigung der Krise zu Insolvenzen führen können. Wir müssen jetzt Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen schnell und unbürokratisch mit Direktzahlungen unterstützen, die nicht an eine Rückzahlungsverpflichtung gekoppelt sind. Gerade diese Betriebe weisen oft nur geringes Eigenkapital auf und müssen vielfach ohnehin schon Kredite abtragen.
Eine Pleitewelle jetzt oder später wäre eine soziale Katastrophe. Das müssen wir verhindern zumal die Kosten für die Gesellschaft letztlich viel höher wären als für die Hilfe jetzt. Wir schlagen deshalb zur Ergänzung der vom Bund beschlossenen Zuschüsse folgendes Maßnahmenpaket vor:
- Erhöhung der Zuschussgrenze um 20% der Bundesmittel durch ergänzende Landesmittel für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent VZÄ), sodass
- Betriebe mit 1-5 Mitarbeiterinnen bis zu 10.800 Euro erhalten (9.000 Euro Bundes- und bei übersteigendem 1.800 Euro Landeszuschuss)
- Betriebe mit 6-10 Mitarbeitern bis zu 18.000 Euro erhalten (15.000 Euro Bundes- und bei übersteigendem 3.000 Euro Landeszuschuss)
- Erhöhung der Zuschüsse aus Landesmitteln für Unternehmen von 11- 30 Mitarbeitern und Einführung von solchen Zuschüssen auch für Unternehmen mit 31-50 Mitarbeitern, so dass
- Betriebe mit 11-50 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro Landeszuschuss erhalten.
- Einführung von Zuschüssen für Unternehmen mit 51-250 Mitarbeitern, sodass
- Betriebe mit 51-250 Mitarbeitern bis zu 30.000 Euro Landeszuschuss erhalten.
Mit solchen Zuschüssen können die mittelgroßen Unternehmen Liquiditätslücken überbrücken und die Zuschüsse können auch bei der Darstellung von Darlehen helfen, so dass eine Hebelwirkung entsteht bei der Hilfe. Die Betriebe unseres Mittelstandes sind unverzichtbar für unser Land. Investitionen in die kleinen und mittleren Unternehmen sind Investitionen in die Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien. Sie müssen wir jetzt unterstützen und dazu die Haushaltsrücklage des Landes nutzen.“