Bund stuft Projekte im Kreis Ahrweiler vordringlich ein

7. Dezember 2016

(Kreis Ahrweiler, 5. Dezember 2016). Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag die Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet. Die Projekte „Lückenschluss A1″, „6-spuriger Ausbau A61″ und „Ahrquerung B266″ befinden sich in der Kategorie des sogenannten „vordringlichen Bedarfs“. Damit wurde diesen Projekten die höchstmögliche Priorität bei der Realisierung der bundesweit geplanten Infrastrukturprojekte in den kommenden 15 Jahren eingeräumt. „Der neue Bundesverkehrswegeplan setzt damit wichtige Akzente im Landkreis Ahrweiler“ fasst die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil erfreut zusammen. „Dass gleich drei Projekte im neuen Bundesverkehrswegeplan so hoch eingestuft wurden, beweist, wie wichtig eine leistungsfähige Infrastruktur für die Entwicklung der Region ist.“
Gemeinsam mit der Wahlkreisabgeordneten Mechthild Heil MdB und dem verantwortlichen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Patrick Schnieder MdB, haben sich die Landtagsabgeordneten Horst Gies und Guido Ernst in Planungsrunden und Gesprächen wiederholt für die Belange ihrer Wahlkreise eingesetzt. „Ich freue mich über diese deutliche Positionierung des Bundes und erwarte jetzt von der Landesregierung in Mainz, dass sie die Planungen für die Neu- und Ausbauten an A1, A61 und B266 zügig abschließt und Baurecht schafft, damit die Projekte auch realisiert werden können“, so Horst Gies MdL. Insbesondere gelte dies für die Ortsumgehung Lohrdorf im Zuge der Bundesstraße 266, damit endlich die dringend nötige Entlastung vom Durchgangsverkehr für die Menschen erfolgt. Für die in der Vergangenheit üblichen Verzögerungen fehlt auch Guido Ernst MdL jedes Verständnis: Den Bürgern müsse bewusst sein, dass die Mittel, die aufgrund nicht abgeschlossener Planungen nicht abgerufen werden, in andere Bundesländer fließen, obwohl sie eigentlich für Rheinland-Pfalz bestimmt waren.
Zum Hintergrund: Der neue Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt rheinland-pfälzische Projekte in deutlich größerem Umfang als der letzte Planentwurf. Betrugen die Investitionsmittel für rheinland-pfälzischen Straßenprojekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfes mit Planungsrecht im Jahr 2003 noch 2,53 Mrd. Euro, stiegen sie im diesjährigen Entwurf um mehr als 50 Prozent auf 3,80 Mrd. Euro an. Mit dem Bundesverkehrswegeplan entscheidet der Deutsche Bundestag, welche Bundesverkehrswege in den nächsten 15 Jahren aus- oder neugebaut werden sollen. Für eine Realisierung ist die Einstufung in eine hohe Dringlichkeitskategorie wie den Vordringlichen Bedarf oder den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht erforderlich. Der Bund stellt die Finanzmittel für den Bau bereit, die Bundesländer sind für die zügige Planung und Ausführung der Bauvorhaben verantwortlich. Erst wenn die Länder vollständige Planunterlagen vorlegen, kann mit dem Bau eines Bundesverkehrswegeplan-Projektes begonnen werden. Der nächste Bundesverkehrswegeplan wird voraussichtlich im Jahr 2030 beschlossen.

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