CDU Stadtverband Sinzig

Wahl der neuen Vorsitzenden / des neuen Vositzenden der CDU

10. November 2018

Der Bundesvorstand der CDU Deutschlands hat in seiner Klausurtagung am 4./5. November 2018 ein Verfahren zur Durchführung von Regionalkonferenzen im Vorfeld des 31. Parteitages beschlossen. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:
Die Möglichkeit zur Vorstellung auf den Regionalkonferenzen haben Kandidatinnen und Kandidaten. Kandidatin/Kandidat im Sinne dieser Verfahrensregelung ist gemäß dem Statut der CDU, wer als Mitglied der CDU Deutschlands vom Bundesvorstand der CDU, Bundesausschuss der CDU, den jeweiligen Vorständen der Bundesvereinigungen, der CDU-Landesverbände, der CDU-Bezirksverbände, der CDU-Kreisverbände oder der CDU-Auslandsverbände schriftlich gegenüber der CDU-Bundesgeschäftsstelle vorgeschlagen wurde (§§ 1, 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Geschäftsordnung der CDU).

Zu den Regionalkonferenzen werden die Mitglieder der CDU eingeladen. Die Leitung der Regionalkonferenzen obliegt der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des CDU-Landesverbandes, in dem der jeweilige Veranstaltungsort liegt.

Auf allen Regionalkonferenzen erhält jede Kandidatin/jeder Kandidat gleiche und angemessene Redezeit, um sich vorzustellen. Nach der Vorstellung aller Kandidatinnen/Kandidaten wird den Mitgliedern Gelegenheit gegeben, die Kandidatinnen/Kandidaten zu befragen.

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